Sicherheitsunterweisung 2025

Sicherheitsbelehrung der energy Fischer e.V. Gültig für die Vereinsgewässer der energy Fischer e.V.(Stand 2025)

 

Wir bitten alle Mitglieder die folgenden Punkte zu beachten:

 

—Von jedem Wasserkraftwerk geht eine große Gefahr aus, wenn die Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden.
—Sicherheitsinformationen und Pflichten für die Ausübung der Fischerei durch Mitglieder der Energy Fischer an den Fischereistrecken der Illerkraftwerke
—Die Ausübung der Fischerei erfolgt auf eigene Gefahr, die EnBW übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle die hieraus entstehen.
—Die Fischer haben sich selbständig über die Gefahren am Wasser sowie Vermeidung von Unfällen zu informieren. Hilfsmittel zur Rettung beim Hineinfallen ins Wasser (Rettungsringe) sind nur an wenigen Stellen vorhanden, Bsp. an Brücken oder in der Nähe zu Kraftwerken.
—Für die Bereitstellung von Rettungsmitteln sind die Fischer selbst verantwortlich.
—Der Kanal ist mit Beton ausgekleidet, sollte eine Person hineinfallen sind Notleitern zum Aussteigen ca. alle 200m beidseitig angebracht. Bitte vor Beginn der Ausübung des Fischens sich die nächstgelegene Notleiter einprägen.
— Das Befahren des Fischgewässers mit Booten (zur Ausübung der Fischerei) ist nicht gestattet, Ausnahme angemeldete Abfischaktionen zusammen mit dem Kraftwerksbetreiber.
— Jeweils ca. 50 Meter vor und nach einem der vier lllerkraftwerke, also direkt am Oberwasser vor einem Wasserkraftwerk und direkt am Unterwasser nach einem Wasserkraftwerk ist keine Befischung erlaubt. Abgesperrte Bereiche des Betriebsgeländes an den Kraftwerken dürfen nicht betreten werden, Einzäunungen dürfen nicht überstiegen werden. Zugängliche Betriebseinrichtungen, Bsp. Grundablass auf der Kanalstrecke darf nicht betreten werden.
—Die Fischer haben alle Zufahrtswege zu den Kanaldämmen freizuhalten. Geöffnete Zugänge werden unmittelbar nach Benutzung wieder verschlossen.
— Die Kanaldämme dürfen nicht befahren werden, auch nicht zum Ein- und Ausladen. Ausnahme bei Abfischaktionen oder bei Fischbesatz mit Absprache des Betreibers.
—Es darf nicht auf den Kanaldämmen campiert werden, Feuerstellen angelegt oder Feste gefeiert werden. Abfälle jeglicher Art sind selbstverständlich immer mitzunehmen.
—Die Fischer müssen sich jederzeit als Vereinsmitglied ausweisen können, und haben daher einen gültigen Personalausweis und einen Vereinsausweis mitzuführen.
—Das Betriebspersonal ist berechtigt die Dokumente einsehen zu dürfen.
—Nicht volljährige (jugendliche) Vereinsmitglieder können sich nur in Begleitung eines volljährigen Vereinsmitglieds an den Gewässern aufhalten. Auch jugendliche Vereinsmitglieder sind verpflichtet, sich wie ordentliche Vereinsmitglieder auszuweisen und den Anweisungen des EnBW- Betriebspersonals Folge zu leisten, falls dies Sicherheitsaspekte erfordern sollten.
—(Notfall-Telefonnummer 07228/916-441) Warnsignal Wehr Mooshausen vom 01.05-30.09 / 7 Uhr - 20 Uhr / 2 Minuten lang Hupen danach 2 Minuten Wartezeit. Bei einem Wehr-Überlauf von mehr als 50qm/s nur Warnsignal keine Wartezeit Sollten Sie in der Iller angeln und hören lautes Hupen(Badehupe), dann verlassen Sie sofort das Gewässer. Nach 2 Minuten wird die Wehranlage geöffnet und Sie müssen mit Anstieg des Unterwassers rechnen.

  —Das IKW Aitrach hat keine Hupe !!! Hat sich Ihre Angel im Rechen oder im Wehr verhakt, dann schneiden Sie die Schur ab. Versuchen Sie nicht ihre Angel zu lösen. Nicht sichtbare Strudel geben Ihnen keine Chance

. —Infos zur Wasserführung der Iller im Internet unter www.hnd.bayer.de Region Iller-        Lech Memmingen. Oder unter www.energyfischer.de Rubrik Wetter und Pegelstand.

 

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